Mittwoch, 24. November 2010

Abschlussplädoyer

Hohes Gericht,
nach der Beweisaufnahme sind wir zu folgendem Entschluss gekommen:
Durch den Zeugen Michael Berg ist überraschenderweise herausgekommen, dass die Angeklagte Hanna Schmitz Analphabetin ist.
Die Verteidigung versucht ihren Beitritt bei des SS dadurch zu rechtfertigen, da durch eine Beförderung sonst ihre Schwäche ans Licht gekommen wäre. Doch sind wir der Meinung, dass es genug andere Beschäftigungen gibt, die sie sich hätte suchen können oder sie hätte ihre Beförderung einfach ablehnen können. Es wäre nicht notwendig gewesen der SS beizutreten. Doch die Angeklagte hat es trotzdem getan. Woraus man schließen kann, dass sie freiwillig zur SS gegangen ist und, dass es nichts mit ihrem Analphabetismus zu tun hatte.
Des weiteren werfen ihr vor, das sie jeden Monat, bei den Selektionen, 60 Frauen nach Auschwitz geschickt hat. Es mag ja stimmen, dass die anderen ebenfalls bei den Selektionen mitgewirkt haben, doch dadurch wird ihre Schuld nicht geringer. Hat der Analhabetismus etwas damit zu tun, hohes Gericht, dass man gegen jegliche Moral und Gewissen Menschen in den Tod schickt? Kann man es rechtfertigen 100 von Menschen bewusst in den Tod zu schicken, nur um seine Schwäche zu verheimlichen?
Hierzu kommt, dass Hanna Schmitz ihre persönliche Selektion hatte. Sie hat Mädchen zu sich geholt, diese mussten ihr Vorlesen, doch durften sie niemandem etwas darüber erzählen. Anschließend wurden sie nach Auschwitz geschickt. Hier kommt die Frage auf, warum ausgerechnet diese Mädchen? Es ist eindeutig, dass Die Angeklagte nicht wollte, dass ihr Analphabetismus bekannt wird. Niemand kann behaupten, dass sie keine andere Wahl gehabt hätte. Diese Frau hat alles getan, ist über Leichen gegangen, um ihren Analphabetismus zu verbergen. Dies hat nichts mit Moral und Gewissen zu tun, es war purer Eigennutz und Egoismus.
Man darf die Bombennacht nicht vergessen. Die Angeklagte hat nichts getan um den Frauen und Kindern in der Kirche zu helfen. Diese Menschen waren hilflos, schwach und ungefährlich. Sie hätten den Wächterinnen nichts getan, von ihnen wäre überhaupt nichts zu befürchten gewesen. Sie hat die unschuldigen Menschen in der Kirche verbrennen lassen.
Ihre Mitangeklagten bestätigen, dass Hanna Schmitz den Ton angegeben hat. Sie war es, die bestimmt hat, was zu tun war. Wir können dies nicht nachweisen, doch ist es schwer der Angeklagten Glauben zu schenken, da sie schon einmal nicht bei der Wahrheit geblieben ist, und gelogen hat.
Es mag stimmen, das Hanna Schmitz Analphabetin ist, doch kann man dadurch ihre Taten nicht rechtfertigen. Das Ermorden von Menschen hat nichts, aber auch wirklich gar nichts mit der Unfähigkeit des Lesens und Schreibens gemeinsam. Die Angeklagte hat weder mit Moral noch mit Gewissen gehandelt. Und deßhalb hohes Gericht sollte die Angeklagte eine Lebenslängliche Haftstrafe erhalten.

2 Kommentare:

  1. Das Abschlussplädoyer ist echt gut, will heißen: alle Anklagepunkte sind auf- und ausgeführt,du vertrittst sehr überzeugend und gnadenlos deine Seite. Etwas verwirrend ist die Frage "Warum ausgerechnet diese Mädchen?" , denn ich habe gedacht , dass gefragt wird, warum diese Mädchen zum Vorlesen ausgewählt wurden.
    Aber alles in allem: wenn wir uns in einem Gerichtssaal sehen sollten, hoffe ich, du bist auf meiner Seite, Sevvalli!

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  2. Gut geschrieben, jedoch finde ich die Schrift schwer zu lesen. Vielleicht nächstes Mal eine besser lesbare Schrift verwenden.
    Ansonsten wurden alle Punkte schön aufgeführt.

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