Montag, 8. November 2010

Zusammenfassung des zweiten Teils

Der zweite Teil des Buches „Der Vorleser“ von Bernhard Schlink besteht aus 17 Kapiteln und beschäftigt sich ausschließlich mit dem KZ-Prozess Hannas. Diese gibt Taten zu, die sie nicht begangen hat, nur aus Angst, dass ihr Analphabetismus entdeckt werden könnte. Michael, der als Student bei den Verhandlungen anwesend ist, steckt mitten in einem moralischen Dilemma. Entweder er respektiert Hannas Entscheidung und schweigt oder er erzählt dem Richter über ihren Analphabetismus um sie etwas zu entlasten. Schlussendlich schweigt er und Hanna bekommt lebenslänglich.
Nachdem Michael sich nach langer Zeit daran gewöhnt hatte ohne Hanna weiterzuleben, hat er sich charakterlich sehr verändert. Er wirkt sehr arrogant, eingebildet und ist unerschütterlich. Während er Jura studiert, ist er als Protokollant bei den Prozessen anwesend. Er entdeckt Hanna wieder, welche ihn während des ganzen Prozesses nur wenig Beachtung schenkt, und stellt sachlich fest, dass er nichts mehr für diese empfindet. Die Hauptanklagepunkte waren die Selektion im Lager und das Verhalten während der Bombennacht, in welcher man die Gefangen aus der Kirche hätte befreien können und somit viele unschuldige Tote vermieden hätte. Hanna gibt zu, dass sie kurz vor ihrer Beförderung bei Siemens freiwillig zur SS als Aufseherin nach Krakau gegangen ist. Unglücklicherweise verschlimmert Hanna die ganze Situation, da sie Dinge zugibt, die wahr sind und verneint, welche nicht stimmen. Die anderen Angeklagten ärgern sich zunehmend und nutzen dann aber Hannas Bereitwilligkeit aus. Sie lassen Hanna aussehen wie die Hauptschuldige um sich selber zu entlasten. Eine der Zeugen, erinnert sich daran, dass die Schwachen, kurz bevor sie nach Auschwitz geschickt wurden, von Hanna von der Arbeit befreit wurden und im Gegenzug ihr etwas vorlesen mussten. Im weiteren Verlauf gibt Hanna aber auch Taten zu, die sie nicht begangen hat, nur damit ihr Analphabetismus nicht entdeckt wird. Sie gibt zu, dass sie den Bericht der SS geschrieben hätte, als die Schriftproben für den Vergleich verlangt wurden. Nur Michael merkt als einziger, dass Hanna eine Analphabetin ist und erinnert sich an alle Anzeichen dafür, dass sie nicht Lesen und Schreiben konnte. Er will zum Richter gehen um Hanna etwas zu entlasten. Da er aber unsicher ist, befragt er seinen Vater, welcher ein Philosoph ist. Dieser rät ihm, mit Hanna zu reden, statt hinter ihrem Rücken etwas zu machen, was ihre Würde verletzen könnte. Nach allem fährt Michael zu einem KZ-Lager um sich die Situation dort vorzustellen können. Selbst nach weiteren Besuchen leider vergebens. Da er zu dem Zeitpunkt noch kein Auto besitzt, trampt er und kommt mit dem Fahrer ins Gespräch. Dieser erzählt ihm gleichgültig, dass die KZ-Wächter nur ihre Arbeit machen und dass es kein persönlicher Hass sei. Michael wird kurzerhand rausgeschmissen, nachdem er dreist gefragt hatte, ob er ein Offizier der SS gewesen wäre. Schlussendlich entscheidet er sich dazu dem Richter über Hannas Analphabetismus zu erzählen. Als er dann aber mit dem Richter über sein Studium redet, lässt er doch die Gelegenheit von Hanna zu erzählen entgehen. Durch sein Schweigen bekommt Hanna lebenslänglich und die anderen Angeklagten kommen mit milderen Strafen davon.

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